SAVE THE DATE!
31. Januar 2024 ab 14 Uhr
im Abteizentrum neben der Helios-St. Johannes Kinderklinik:
Mit aktuellen Vorträgen und der Verleihung
des Gerd-Unterberg-Preises durch RISKID e.V.
Programm folgt an dieser Stelle !
Anmeldung: Sekretariat der Helios-Kinderklinik Duisburg,
E-Mail: Delia.Trampenau-Hess@helios-gesundheit.de
Im Jahr 2005 sterben in Duisburg 5 Kinder durch Misshandlung – die genauere Betrachtung ergibt, dass ein kollegialer Austausch zwischen den behandelnden Kinderärzt*innen zwei der Kinder gerettet hätte. Die Idee von RISKID e.V. ist geboren. Im Gespräch mit Frau Prof. Kathinka Beckmann zeichnet der Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki und Vorsitzende von RISKID e.V. den anstrengenden Weg von der Idee über Anfeindungen und Datenschutzbedenken bis zur Gesetzesänderung im Jahr 2022 nach
Podcast der Stiftung Hänsel und Gretel:
Quelle: Kinderschutz Podcast
Hänsel+Gretel
Deutsche Kinderschutzstiftung
“Düsseldorf (dpa/lnw) – Der Landtag in NRW lockert die Schweigepflicht für Ärzte, die bei jungen Patienten auf einen Missbrauchsverdacht stoßen. Ein neues Gesetz erlaubt es den Medizinern, sich mit Kolleginnen und Kollegen über den jeweiligen Fall auszutauschen.”
Wie es im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen heißt, ist es Ärztinnen und Ärzten bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung bisher grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern – und damit der eventuellen Täter – mit Kollegen zu besprechen. Das neue Gesetz soll hier Rechtssicherheit geben. Sind die Kollegen sich einig, dass es einen klaren Verdacht auf Missbrauch gibt, könnte der Arzt dann das Jugendamt kontaktieren. Möglich wird das neue Landesgesetz durch neue Vorgaben des Bundes.
Christina Schulze Föcking, Kinderschutz-Sprecherin der CDU-Fraktion, sagte dazu: «Unser Gesetzentwurf ist ein Paukenschlag für den Kinderschutz in NRW. Wir setzen damit das um, was Mediziner und Kinderschützer schon lange fordern und durch den neuen Bundesrahmen endlich möglich wird.» Ein Arzt sei somit auch nicht allein mit der Entscheidung, ob und wie er eingreifen muss.
Marcel Hafke, familienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, verwies zudem auf das Phänomen des «Ärztehoppings»: Durch den bewusst ständigen Wechsel von Kinderärzten würden gefährdete und betroffene Kinder und Jugendliche oft zu spät auffallen. Auch hier könnten sich Ärzte untereinander besprechen – wodurch Kindern und Jugendlichen frühzeitig geholfen werden könne.“
Für diese Regelung hatte sich RISKID in den vergangenen Jahren auf der Bundes- und Landesebene eingesetzt und dafür gekämpft, die bisherige absurde Rechtssituation zu ändern. Bisher konnten Sorgeberechtigte und potentielle Misshandler, die engen Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes dazu benutzen, ihren Missbrauch und ihre Misshandlungen an Kindern zu vertuschen. Eine Öffnungsklausel im gerade durch die Bundesregierung verabschiedeten KJSG (Kinder und Jugendstärkungsgesetz) erlaubt es jetzt den Bundesländern, diese absurde Rechtssituation zu beenden. Ärzte wird ermöglicht frühzeitiger Kindesmisshandlungen festzustellen oder auszuschließen. Ein Meilenstein beim Kinderschutz!
Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes durch den Landtag NRW am 23.März 2022 übernimmt NRW eine Vorreiterrolle. Jetzt müssen die anderen Bundesländer folgen.
ZDF Beitrag | Pressemitteilung
Rheinland-Pfalz ist dem Beispiel NRW gefolgt und hat als nächstes Bundesland den ärztlichen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung und Missbrauch durch Änderungen im Heilberufsgesetz ermöglicht Darauf haben sich Regierung und Opposition in RLP verständigt
HeilBerG NRW §32
Gesetzänderung im Heilberufgesetz
Bayern hat als nächstes Bundesland den interkollegialen Ärzteaustausch im bayerischen Gesundheitsdienstgesetz verankert. um seine Kinder bei Kindesmissbrauch und Misshandlung besser zu schützen. Seit 1.August 2023 können sich Ärztinnen und Ärzte bei Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung untereinander informieren und das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen. RISKID vernetzte Ärzte können in Bayern jetzt auf sicherer Rechtsgrundlage zukünftig Kindesmisshandlungen und Kindesmissbrauch frühzeitiger feststellen und damit betroffenen Kindern besser helfen, aber auch Eltern vor nicht gerechtfertigten Meldungen an die Jugendhilfe schützen. Damit hat ein weiteres Bundesland eine langjährige Forderung von RISKID praxistauglich umgesetzt.
Am 27 April. 2022 fand der 4. Fachtag Kinderschutz Duisburg und die Verleihung des Gerd-Unterberg-Preises statt. Nach 2 Jahren Corona-Pause konnte der 4. Fachtag Kinderschutz wieder – als Präsenzveranstaltung- in Duisburg stattfinden. RISKID und die Duisburger Helios-Kinderklinik hatte zu dieser Tagung Fachkräfte aus den verschiedensten Bereichen von Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheits- und Bildungswesen und der Justiz eingeladen, um im interprofessionellen Austausch einen Beitrag zur Verbesserung des Kinderschutzes leisten.
Grußworte
Bärbel Bas,
Bundestagspräsidentin
Christina Schulze Föcking
MdL NRW
Alexander Dierselhuis
Polizeipräsident Duisburg
Dr. Rainer Holzborn
Vorsitzender der Ärztekammer Nordrhein, Kreisstelle Duisburg
Handeln, bevor es zu spät ist! Umfassender Kinderschutz bei Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung erfordert interprofessionelles Handeln aller mit dem Problem befassten Akteure, um frühzeitiger als bisher reagieren und betroffenen Kindern helfen zu können.
Der Gesundheitsbereich kann wesentliche Beiträge zu einem besseren Kinderschutz leisten. Die Politik hat in NRW für diesen Bereich gerade wegweisende gesetzliche Regelungen getroffen. Die überbrachten Grußworte unterstrichen die Wichtigkeit, diese Entwicklungen bundesweit auszubauen und wünschten dafür der Fachtagung viel Erfolg.
Anschließend beleuchteten die Referenten und die diesjährige Preisträgerin aus unterschiedlichsten Blickwinkeln welche Herausforderungen im Kinderschutz noch zu bewältigen sind.
Für die 280 Teilnehmer aus den verschiedenen Fachbereichen eine gute Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz zu informieren und anschließend darüber zu diskutieren.
Wissenschaftliche Leitung und Moderation:
Dr. med. Peter Seiffert, Chefarzt der Kinder- und Jugendklinik, Helios Klinikum Duisburg.
Referenten und Fachthemen:
Dr. Ralf Kownatzki, Kinder- und Jugendarzt, Vorsitzender RISKID e.V.
Aktuelles zu RISKID
Gisela Braun,
Diplom-Pädagogin, Fachreferentin für Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern, Autorin
Prävention mit Lebensfreude
Leon Philipp, Pädiater; Dr. rer. nat. Sarah Klein-Radukic, Psychologin
Aktuelle Fallvorstellung Kinderschutzgruppe Duisburg
Gero Hufendiek, Dipl.-Psych., Psychologischer Psychotherapeut (VT),
Ltd. Psychologe SPZ Helios St. Anna Klinik Duisburg
Schreiambulanz und Kinderschutz
Gerd-Unterberg-Preisverleihung 2022
Im Rahmen der Fachtagung Kinderschutz Duisburg 2022 wurde in diesem Jahr Frau Gisela Braun, Dipl. -Pädagogin, Mitglied im Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen e.V, Dozentin und Autorin für ihr persönliches Engagement und ihr unermüdliches Eintreten, Kinder vor Misshandlungen insbesondere vor sexuellem Missbrauch zu schützen, mit dem Gerd Unterberg Preis 2022 ausgezeichnet.
Preisverleihung durch den RISKID Vorstand
v.l.: Michael Reichelt, Dr. Ralf Kownatzki, Gisela Braun
Preisverleihung durch den RISKID Vorstand
v.l.: Dr. Ralf Kownatzki, Gisela Braun, Dr. Peter Seiffert
Gisela Braun: Ihr Buch: „Kinder müssen frühzeitig lernen NEIN zu sagen“
Bildimpressionen der Veranstaltung
Eröffnung, Grußworte und Referenten

Dr. Peter Seiffert, Chefarzt der Helios Kinderklinik Duisburg, eröffnet den 4. Fachtag Kinderschutz Duisburg, der wegen der Coronasituation auf den April 22 verschoben wurde und begrüßt die Teilnehmer.

Frau Dr. rer. nat. Sarah Klein-Radukic spricht die Grußworte für die Bundestagspräsidentin und Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnet, Frau Bärbel Bas.

Frau Bas ist zeitgleich in politischen Auftrag in Israel und kann deshalb nicht in Duisburg persönlich dabei sein. In ihrem Grußwort dankt sie allen Teilnehmern des Duisburger Kinderschutz Fachtags für ihr Engagement. Kinder, als schwächste Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen ist ihr auch zukünftig eine Herzensangelegenheit.

Frau Schulze Föcking, MdL NRW und Kinderschutzsprecherin für die Landesregierung NRW, wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die neue gesetzliche Regelung in NRW zum ärztlichen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch auch von den übrigen Bundesländern übernommen wird.

Für Alexander Dierselhuis, seit einem Monat neuer Polizeipräsident in Duisburg, ist der Kinderschutz eine sehr persönliche Angelegenheit und wird einen wichtigen Platz in seinem zukünftigen Aufgabenbereich bei der Polizeiarbeit einnehmen.

Dr. Rainer Holzborn, Vorsitzender der AEKNO, Kreisstelle Duisburg, verwies auf die jahrelange Unterstützung von RISKID durch die Ärztekammer. Die beiden Ärztekammern von NRW und die Bundesärztekammer hatten sich für die Forderung von RISKID, den ärztlichen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch zu ermöglichen und zu regeln über Jahre eingesetzt.
Nach der Preisverleihung:
Gisela Braun gibt eine Kostprobe ihrer theaterpädagogischen Fortbildung für die Teilnehmer:
- Zum Ende: Standing Ovation der Teilnehmer
weitere Bildimpressionen der Veranstaltung

Leon Philipp, Pädiater und Dr. rer. nat. Sarah Klein-Radukic, Psychologin
stellen einen aktuellen Fall aus der Kinderschutzgruppe der Helios Kinderklinik Duisburg vor und erläutern das MeKids Projekt.
Galerie
Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des BKA zeigt, bei Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung gibt es weiterhin keine Entwarnung. Jede Woche werden weiterhin 2-3 Kinder durch Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung getötet.
In allen Bereichen (Tötungsdelikte, körperliche Misshandlung, Sex. Missbrauch, Kinderpornographie) zeigt die aktuelle Kriminalstatistik des BKA (2020) einen Anstieg . Bei den getöteten Kindern sind vor allem wieder die Kinder bis zum 6. Lj. Betroffen (76%).
Eine Besserung ist auch für 2021 als Folge der Lockdown Bedingungen nicht zu erwarten.
Am 13. Juni 2021 wurde dem Mitbegründer von RISKID Heinz Sprenger, EKHK, posthum die Ehrenspange seiner Heimatstadt Mülheim/R verliehen. Anstelle unseres viel zu früh verstorbenen Mitstreiters für eine besseren Kinderschutz nahm seine Ehefrau Sieglinde Sprenger in Anwesenheit der Familie und Weggefährten die Ehrung entgegen. Sie wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Stadt posthum an eine herausragenden Mitbürger verliehen . In seiner bewegenden Laudatio würdigte der Oberbürgermeister der Stadt Marc Buchholz den Kinderschützer und „wahren Schimanski des Ruhrgebietes“. Mit RISKID wollte Heinz Sprenger „Handeln bevor es zu spät ist“. Zu oft musste er als Chefermittler erleben, dass trotz erfolgreicher Ermittlungsarbeit, die Hilfe für die Opfer -insbesondere bei Kindern- zu spät kam.
Weiterlesen: Berichte und Artikel in den Medien
In Deutschland wurden im Jahr 2019 insgesamt 112 Mädchen und Jungen getötet.
Die aktuelle Kriminalstatistik des BKA zeigt, bei Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Kindesvernachlässigung gibt es weiterhin keine Entwarnung.
www.riskid.de/kindesmisshandlung/situation-in-deutschland/
Gesundheitswesen und Kinderschutz
Die aktuelle Corona-Situation mit häuslicher Isolierung macht deutlich wie wichtig es ist, dass praktizierende Ärzte, die Kinder behandeln untereinander kommunizieren dürfen, um als außenstehende Dritte, auf professioneller Basis rechtzeitiger Kindesmissbrauch/-Misshandlung aufdecken oder ausschließen zu können.
Die Politik handelt:
Bundesrat für ärztlichen Informationsaustausch zum Kinderschutz
Ärzte, die sich bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung und Missbrauch fachlich austauschen wollen, brauchen bisher dafür das Einverständnis der Misshandler, wenn diese sorgeberechtigt sind.
Jetzt will der Bundesrat diese absurde Rechtssituation beseitigen und den fachlichen ärztlichen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung und Missbrauch gesetzlich regeln:
Bei der anstehenden Überarbeitung des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) soll der ärztliche Informationsaustausch in einem § 4a als Ergänzung zum § 4 KKG im Bundeskinderschutzgesetz ermöglicht werden.
Der ergänzende § 4a gibt Ärzten endlich die Möglichkeit und notwendige Rechtssicherheit für den ärztlichen Informationsaustausch (interkollegiale Information), ob medizinische Gründe vorliegen, die in ihrer Gesamtschau gewichtige Anhaltspunkte für einen Kindesmissbrauch oder eine Kindesmisshandlung ergeben. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte zukünftig entsprechend ihrer ärztlichen Berufsordnung (MBO) die Jugendhilfe auf gesicherter medizinischer Basis entsprechend § 4 KKG informieren.
Die durch § 4a gegebene Möglichkeit, einen medizinischen Sachverhalt bei Verdachtsfällen auf Kindesmisshandlung und Missbrauch datenschutzkonform vorab im Gesundheitsbereich durch Informationsaustausch zwischen Ärzten rechtzeitiger abzuklären, hilft Kindeswohlgefährdungen frühzeitiger zu entdecken und gleichzeitig Eltern vor nicht gerechtfertigten und überflüssigen Meldungen an die Jugendhilfe schützen.
RISKID hat sich jahrelang für diese Regelung eingesetzt und begrüßt daher die Initiative des Bundesrates als Meilenstein für einen besseren Kinderschutz vor Missbrauch und Misshandlung.
Vorgeschichte:
Bereits 2008 beim Entwurf zum Bundeskinderschutz BKiSchG forderten die medizinischen Fachgesellschaften in ihrem Konsenspapier:
Diese Forderung fand damals leider nicht ihren Weg ins BKiSchG.
Dadurch werden die Möglichkeiten, im Medizinbereich Kindeswohlgefährdungen aufzudecken und an die Jugendhilfe zu melden, bis heute stark eingeschränkt.
Ärzte, die im Rahmen der medizinischen Grundversorgung Kinder behandeln, können dabei Misshandlungen aufdecken. Für sie ist die Möglichkeit sich nach der ärztlichen Berufsordnung mit ihren ärztlichen Kollegen auszutauschen zu können („interkollegiale Information“) Voraussetzung für eine korrekte Diagnose und ein ausgewogenes weiteres Vorgehen.
Nach BKiSchG können Ärzte bisher lediglich entsprechend KKG §4 bei gewichtigen Anhaltspunkten die Jugendhilfe einschalten. Eine nach der ärztlichen Berufsordnung zuvor ausreichend abgesicherte Diagnose ist dafür nicht vorgesehen.
Diese Gesetzeslage gefährdet Eltern durch nicht gerechtfertigte Meldungen an die Jugendhilfe wegen ungeklärtem medizinischem Sachverhalt und gefährdet betroffene Kinder wegen zu spät gestellter Diagnosen.
RISKID setzt sich seit Jahren dafür ein, dass diese bis heute bestehende absurde Rechtssituation zum Wohl der misshandelten Kinder endlich geändert wird.
Vorreiter NRW Landespolitik !
Wegweisend für eine effektive Einbindung des Medizinbereichs können die Handlungsempfehlungen und parteiübergreifenden Beschlüsse der Landespolitik in NRW sein. Sie sind als Konsequenz aus den zahlreichen Missbrauchsfällen der letzten Zeit entstanden und greifen Stellungnahmen von Ärztekammern und ärztlichen Verbänden auf.
Diese umfassen neben der Einrichtung eines medizinischen Kompetenzzentrums für Kinderschutz ausdrücklich die Verbesserung des ärztlichen Informationsaustauschs und die Einrichtung einer elektronischen Verdachtsfalldatenbank wie RISKID.
„In bestimmten Fallkonstellationen kann die einzelne Verletzung keinen ausreichenden Rückschluss auf eine Misshandlung zulassen. Bei einer Gesamtschau wiederkehrender Verletzungen wäre dies aber anders zu beurteilen. Da potentielle Täter oft regelmäßig den Kinderarzt wechseln („doctor-hopping“) und dem aktuell behandelnden Arzt die Krankengeschichte daher nicht bekannt ist, können solche Fälle auch weiterhin unerkannt bleiben. Hier wäre die Einrichtung einer Datenbank zielführend, in welche Fälle eingepflegt werden können, bei denen erst bei Häufung ein konkreter Verdacht anzunehmen wäre…
… bei der praktischen Umsetzung dürfte sich eine Orientierung an „riskid“, anbieten…“
(Bericht der „Regierungskommission mehr Sicherheit in NRW“ Besserer Schutz vor Kindesmissbrauch vom 28.Mai 2019, IV Handlungsempfehlungen, 1. Verstärkung der Frühwarnsysteme)
RISKIKD kann dabei helfen, auf digitalem Weg die Kommunikation zwischen Ärzten zu erleichtern und zu unterstützen:
Über das elektronische Informationssystem können die behandelnden Ärzte miteinander kommunizieren und sich Befunde und Diagnosen im Rahmen einer virtuellen Fallkonferenz mitteilen.
Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund: daher kann die gesetzliche Regelung nicht abschließend auf der Landesebene erfolgen, sondern erfordert ein Mitwirken der Bundespolitik.
Die Landesregierung NRW beschreibt in ihrem Handlungs- und Massnahmenkonzept vom Dez. 2020, S. 39, ihre Schritte, endlich den notwendigen Informationsaustausch zwischen Ärzten zu ermöglichen.
Wichtige Aussagen zum ärztlichen Informationsaustausch und Vorgehen mit RISKID enthält das Rechtsgutachten MMV16-4524 der Landesregierung NRW
Angesichts der Tatsache, dass seit Jahren unverändert 2-3 getötete Kinder pro Woche in Deutschland als Gewaltopfer zu beklagen sind, ist es sicherlich wichtig zeitnah zu Ergebnissen zu kommen, unabhängig davon an welcher Stelle und in welcher Formulierung die notwendigen gesetzlichen Regelungen verankert werden können.
Rechtsgutachten MMV16-4524 Kernaussagen
Links :
Pressemappe Deutsche Kinderhilfe e.V.
Am 29 Jan. 2020 fand der 3. Fachtag Kinderschutz Duisburg statt. Eine Veranstaltung, die in Kooperation mit der Kinder- und Jugendklinik des Helios Klinikums Duisburg und RISKID e.V. geplant und durchgeführt wurde. Grußworte Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin, Bundesgesundheitsministerium. Dr. Rainer Holzborn, Ärztekammer Nordrhein. Dr. Markus Schäfer, BVKJ Obmann der Duisburger Kinder und Jugendärzte.
Grußworte
Sabine Weiss,
Parlamentarische Staatssekretärin, Bundesgesundheitsministerium.
Dr. Rainer Holzborn
Vorsitzender Ärztekammer Nordrhein, Kreisstelle Duisburg
Dr. Markus Schäfer,
BVKJ, Obmann der Duisburger Kinder und Jugendärzte.
Umfassender Kinderschutz bei Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung erfordert interprofessionelles Handeln aller mit dem Problem befassten Akteure.
Der Gesundheitsbereich kann wesentliche Beiträge zu einem besseren Kinderschutz leisten. Es ist wichtig hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Politik in NRW hat dafür bereits wegweisende Entscheidungen getroffen. Die überbrachten Grußworte unterstrichen die Wichtigkeit, diese Entwicklungen weiter auszubauen und wünschten der Fachtagung dafür viel Erfolg.
Schwerpunkte der diesjährigen Veranstaltung wurden auf die Möglichkeiten einer Früherkennung von Kindesmisshandlungen bei der Haus- und Kinderärztlichen Versorgung
gelegt.
Die 300 anwesenden Teilnehmer aus den verschiedensten Fachbereichen – wie der Kinder- und Jugendmedizin, Jugendhilfe, Bildungswesen, der Polizei, Justiz und der Politik hatten Gelegenheit, sich bei den Vorträgen über aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz zu informieren und anschließend darüber zu diskutieren.
Wissenschaftliche Leitung und Moderation:
Dr. med. Peter Seiffert, Chefarzt der Kinder- und Jugendklinik, Helios Klinikum Duisburg.
Referenten und Fachthemen:
PD Dr. Sibylle Banaschak, Rechtsmedizin Uni Köln, Leiterin KKG:
Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG NRW)
Dr. Ralf Kownatzki, Kinder- und Jugendarzt, Vorsitzender RISKID e.V.
Aktuelles zu RISKID
Rainer Becker, Polizeidirektor a.D., Vorstandsvorsitzender Deutsche Kinderhilfe
Begrifflichkeiten und Strafandrohungen im Kinderschutz
Dr. Tülin Knipp, Kinderärztin; Dr. Sarah Klein-Radukic, Psychologin
Aktuelle Fallvorstellung Kinderschutzgruppe Duisburg
Sara Watermann; Dr. Jens Temme, Familienrichter am Amtsgericht Duisburg-Hamborn
Das Familiengericht im Kinderschutz
Dr. Bernd Hemming, Professur Fliedner Hochschule für Familien Medizin
Hausärztlicher Familienblick im Kinderschutz
Gerd-Unterberg-Preisverleihung 2020
Im Rahmen der Fachtagung Kinderschutz Duisburg 2020 wurde Herr
Rainer Becker, Polizeidirektor a.D., Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, für sein persönliches Engagement und sein unermüdliches Eintreten, Kinder besser vor Misshandlungen zu schützen, mit dem Gerd Unterberg Preis 2020 ausgezeichnet.

Preisverleihung durch den RISKID Vorstand
v.l.: Michael Reichelt, Dr. Ralf Kownatzki, Rainer Becker, Dr. Peter Seiffert
In seiner Laudatio führte der Vorsitzende von RISKID e.V., Dr. Ralf Kownatzki, dazu aus:
Zahlreiche Fälle von Gewalt und Misshandlung an Kindern – bereits während seiner aktiven Dienstzeit als Polizeidirektor- waren für Rainer Becker Aufforderung persönlich aktiv zu werden. Um hieran etwas zu ändern, wurden von ihm zahlreiche Initiativen und Projekte ins Leben gerufen und erfolgreich umgesetzt.
Beispielhaft erwähnt seien: Einführung einer Kinderschutzhotline in Mecklenburg-Vorpommern: mit dem Ergebnis der Verdoppelung von Inobhutnahmen. Aber auch konkrete Einzelinitiativen für benachteiligte Kinder aus Problemfamilien: wie das Projekt „Bildung für alle“, Gutscheine für Nachhilfestunden, Musikschulen, Sportvereine sowie die Organisation von Schwimmkursen und Feriencamps.
Rainer Becker hat sich immer als ein Vertreter der Kinder verstanden. Als Vorstandsvorsitzender der „Deutschen Kinderhilfe – Die Kindervertreter“ hat er sich auch im verdienten Ruhestand weiterhin für den Schutz von Kindern vor Misshandlungen und Missbrauch eingesetzt.
Als Kindervertreter der Deutschen Kinderhilfe hat er dieser in zahlreichen TV-Beiträgen, bei Presseinterviews und in Podiumsdiskussionen ein Gesicht gegeben
Auszüge aus der Laudatio lesen sie hier
Bildimpressionen der Veranstaltung
Eröffnung, Grußworte und Referenten

Chefarzt Dr. Peter Seiffert eröffnet den 3. Fachtag Kinderschutz Duisburg und
überbringt die Grußworte der Staatssekretärin Sabine Weiss,
Bundesgesundheitsministerium, Berlin

PD Dr. Sibylle Banaschak, Rechtsmedizin Uni Köln, KKG. NRW:
Dokumentation und Begutachtung bei Kindesmissbrauch/Misshandlung

Preisverleihung durch den RISKID Vorstand,
v.l.: Michael Reichelt, Dr. Ralf Kownatzki, Rainer Becker, Dr. Peter Seiffert

Aktuelle Fallvorstellung aus der Kinder- und Jugendklinik Helios Klinikum Duisburg:
v.l.: Dr. Peter Seiffert Chefarzt, Dr. Tülin Knipp, Kinder- und Jugendärztin, Dr. Sarah Klein-Radukic, Psychologin
Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ übergibt Zwischenbericht zum Schutz vor Kindesmissbrauch
Wolfgang Bosbach und Dr. Robert Orth stellen Ministerpräsident Armin Laschet und stellvertretendem Ministerpräsidenten Dr. Joachim Stamp Handlungsempfehlungen für besseren Schutz vor Kindesmissbrauch vor:
Besonders relevant war dabei die Expertise von Heinz Sprenger, 2. Vorsitzender von RISKID e.V. welcher in seiner Dienstzeit als Polizeibeamter zahlreiche Tötungsdelikte an Kindern bearbeitet hat. Der Kinderschutz war für ihn, auch nach Eintritt in den Ruhestand, ein Herzensanliegen, für welches er sich bis zu seinem Tode im April dieses Jahres ehrenamtlich einsetzte.
IV.Handlungsempfehlungen
1. Verstärkung der Frühwarnsysteme
Um ein frühzeitiges Erkennen von Gefährdungssituationen für Kinder zu begünstigen, empfehlen sich neben einer verbesserten Personalausstattung der beteiligten Behörden folgende Maßnahmen:
a) Einführung eines interkollegialen Ärzteaustauschs und einer Verdachtsfalldatenbank
Bei bestimmten Verletzungsbildern ist medizinische Erfahrung notwendig, um Misshandlungsspuren von Unfallfolgen zu unterscheiden.
Um eine ausreichende Erfahrung bei der Begutachtung sicherzustellen, müssen sich Ärzte untereinander austauschen können, um zu einer gemeinsamen Diagnose zu kommen.
Ein direkter Austausch wird durch § 203 StGB (ärztliche Schweigepflicht) und den Datenschutz jedoch erschwert.
Das Kinderschutzgesetz ermöglicht es dem Arzt zwar bei „gewichtige(n) Anhaltspunkte(n) für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen“ und wenn ein Hinwirken auf Hilfe bei den Betroffenen aussichtslos ist, das Jugendamt zu benachrichtigen. Ein direkter Austausch zwischen den Ärzten jedoch ist nicht erlaubt.
Außerdem ist die Schwelle für die Übermittlung an das zuständige Jugendamt mit „gewichtigen Anhaltspunkten“ zu hoch angesetzt und verhindert dadurch, die Erkenntnis weniger gewichtiger Umstände zu „gewichtigen Anhaltspunkten“ zu verdichten.
Bei einem Austausch zwischen den Ärzten würde es ja gerade darum gehen, „kleinere“ Anhaltspunkte zu „gewichtigen“ Anhaltspunkten zu verdichten.
Eine Regelung, die einen solchen internen Austausch gestattet, ist daher notwendig.
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung enthält eine entsprechende Absichtserklärung:
„Zur Verbesserung des Kinderschutzes werden wir den interkollegialen Ärzteaustausch zur Verhinderung von doctor-hopping und Gewalt gegen Kinder ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit geben.“5
Sie wollen mehr lesen: Hier geht es zum PDF der Regierungskommision
News und Aktuelles

6. Fachtag Kinderschutz in Duisburg
SAVE THE DATE! 31. Januar 2024 ab 14 Uhr im Abteizentrum neben der Helios-St. Johannes Kinderklinik: Mit aktuellen Vorträgen und der Verleihung des Gerd-Unterberg-Preises durch RISKID e.V. Programm folgt an dieser Stelle ! Anmeldung: Sekretariat der Helios-Kinderklinik Duisburg, E-Mail: Delia.Trampenau-Hess@helios-gesundheit.de
November 18th, 2023 by admin
Thema: News, Veranstaltungen

Datenschutz versus Kinderschutz ?
Im Jahr 2005 sterben in Duisburg 5 Kinder durch Misshandlung – die genauere Betrachtung ergibt, dass ein kollegialer Austausch zwischen den behandelnden Kinderärzt*innen zwei der Kinder gerettet hätte. Die Idee von RISKID e.V. ist geboren. Im Gespräch mit Frau Prof. Kathinka Beckmann zeichnet der Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki und Vorsitzende von RISKID e.V. den anstrengenden […]
November 7th, 2023 by admin
Thema: News

5. Fachtag Kinderschutz Duisburg und Verleihung des Gerd-Unterberg-Preises 2023
Am 25. Januar 2023 fand zum 5.mal der interdisziplinäre Fachtag Kinderschutz Duisburg statt. „Handeln bevor es zu spät ist“ dafür kamen wie in den vergangenen Jahren Teilnehmer aus den Bereichen Medizin, Jugendhilfe, Polizei, Justiz und sozialen Einrichtungen zusammen, um sich gemeinsam über Lösungswege für einen verbesserten Kinderschutz auszutauschen. Die an die 300 Teilnehmer gerichteten Grußworte […]
Mai 3rd, 2023 by admin
Thema: Veranstaltungen