Die neue CDU/FDP geführte Landesregierung in NRW will den Informationsaustausch zwischen Ärzten bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung erleichtern und ihn dafür auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen.
Neue Chance für den Kinderschutz in NRW.
RISKID begrüßt das von der neuen CDU/FDP geführten Landesregierung in den Koalitionsvertrag aufgenommene Vorhaben, den Kinderschutz zu verbessern, indem sie den ärztlichen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung ermöglichen und ihn auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen will:
„Zur Verbesserung des Kinderschutzes werden wir den interkollegialen Ärzteaustausch zur Verhinderung von doctor-hopping und Gewalt gegen Kinder ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit geben.“ (Koalitionsvertrag S.10)
( https://www.cdu-nrw.de/sites/default/files/media/docs/vertrag_nrw-koalition_2017.pdf )
Damit greift die neue Landesregierung die seit Jahren bestehende Forderung an die Politik von Ärztekammern, ärztlichen Berufsverbänden, Bund Deutscher Kriminalbeamter und RISKID auf.
2012 wurde das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verabschiedet mit dem Ziel, Kinder besser vor Misshandlungen zu schützen. Es sieht vor, dass Ärzte bereits ihre unklaren Verdachtsfälle an die Jugendhilfe zur weiteren Abklärung melden sollen. Ungeregelt blieb ob und wie Ärzten bei der Diagnostik von Kindesmisshandlungen das gleiche Vorgehen gestattet werden sollte, wie es bei anderen Verletzungen und Erkrankungen üblich und nach der ärztlichen Berufsordnung gefordert ist.
Aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht und des im Grundgesetz verankerten Elternrechts ist dieser Informationsaustausch für Ärzte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung bis heute nicht ohne weiteres möglich.
Für die betroffenen Kinder bedeutet dies, dass ihre Misshandlung vielfach nicht früh genug diagnostizier werden kann. Für Eltern besteht das Risiko, dass sie schneller in eine Situation geraten können, sich wegen nicht gerechtfertigter Vorwürfe von Kindesmisshandlung gegenüber der Jugendhilfe erklären zu müssen, weil der Sachverhalt zuvor nicht ausreichend geklärt werden konnte.
Für Ärzte ist es oft schwer bereits bei der ersten Untersuchung eines Kindes festzustellen, ob eine Verletzung durch einen Unfall oder eine Misshandlung entstanden ist.
Da Misshandlungen in vielen Fällen keine einmaligen Ereignisse sind, sondern sich wie eine chronische Erkrankung über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist es wichtig, dass in der Zwischenzeit keine Untersuchungsbefunde verloren gehen. Die Gefahr dieses Informationsverlustes ist immer dann vorhanden, wenn aus den unterschiedlichsten Gründen ein mehrfacher Arztwechsel stattfindet. Im Fall von Misshandlungen wird bewußt versucht durch häufiges Wechseln des behandelnden Arztes die Misshandlungen zu verschleiern (Doctor-Hopping).
Wird ein Kind wegen einer Verletzung ärztlich untersucht, kann es zwar durchaus schon sichere Hinweise geben, dass die Verletzung nicht durch einen Unfall – wie durch einen Sturz beim Spielen- entstanden ist, sondern durch eine Fremdeinwirkung verursacht wurde. Ob es aber wirklich der Mitschüler bei einer Rangelei war oder das ältere Geschwisterkind beim Herumtollen – wie erzählt wird – läßt sich oftmals nicht sofort klären.
Eine Regelung zum Informationsaustausch zwischen Ärzten („Interkollegiale Information“) bevor diese mit dem Jugendhilfesystem in Kontakt treten, wurde im 2012 verabschiedeten BKiSchG nicht normiert. Auch eine Regelung wann und in welchem Umfang die Jugendhilfe im Gegenzug Informationen an das Gesundheitswesen übermittelt soll, wurde nicht geregelt. So arbeiten bis heute beide Systeme weitgehend parallel ohne ausreichend miteinander zu kommunizieren.
Die Möglichkeit sich von einer INSOFA (insofern erfahrene Fachkraft) nach BKiSchG , KKG §4 beraten zu lassen, ist in den meisten Fällen bei der Abklärung einer Kindeswohlgefährdung für den Gesundheitsbereich zunächst nicht zielführend. Im Medizinbereich steht als erstes die Diagnostik einer Kindesmisshandlung in ihren verschiedenen Erscheinungsformen im Vordergrund (ärztliche Diagnosen von Kindesmisshandlung nach ICD 10 zu stellen oder auszuschließen). Erst danach wird ein verantwortungsvoll handelnder Arzt den Kontakt zur Jugendhilfe aufzunehmen, damit diese prüfen kann, ob und in welchem Umfang sich aus den zuvor erhobenen ärztlichen Diagnosen eine Kindeswohlgefährdung ableiten läßt.
Oft führt erst die Summe von einzelnen auffälligen Befunden im zeitlichen Verlauf zur abschließenden Diagnose.
Elektronische Kommunikationssysteme wie RISKID können Ärzten helfen, die Diagnose Kindesmisshandlung frühzeitiger zu stellen. Ist die Situation geklärt, kann der behandelnde Arzt danach abgestuft reagieren:
in leichteren Fällen wird er beratend eingreifen, Hilfsangebote machen (Einschalten einer Familienhebamme, Hilfen durch das Jugendamt etc.), in schweren Fällen wird er das Kind durch eine Klinikeinweisung zunächst in Sicherheit bringen.
Neben Kinder- und Jugendärzten können dort weitere Experten wie Rechtsmediziner, Psychologen, Gynäkologen betroffenen Kindern helfen.
Elektronische Kommunikationssysteme wie RISKID dienen ausschließlich dem Ziel die ärztliche Diagnose Kindesmisshandlung zu stellen oder auszuschließen.
Damit schützt RISKID auch Eltern vor möglichen ungerechtfertigten Beschuldigungen, sie würden ihre Kinder misshandeln.
RISKID begrüßt daher die Initiative der neuen Landesregierung in NRW und die in den Koalitionsvertrag aufgenommene Vereinbarung den Informationsaustausch für Ärzte endlich zu regeln.
Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung für das Land NRW schützt Kinder explizit vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges u. seelisches Wohl.
RISKID vertritt die Auffassung dass bei der Güterabwägung widerstrebender Rechtsgüter, das Recht eines Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit ein höheres Rechtsgut darstellt, als das Elternrecht auf Erziehung und informelle Selbstbestimmung.
Die Entscheidung der Landesregierung von NRW die interkollegiale Information zwischen Ärzten zu verbessern kann helfen die bislang bestehende juristische Unsicherheit beim ärztlichen Informationsaustausch von Verdachtsfällen auf Kindesmisshandlung zu beseitigen. Sie ist damit ein wichtiger Schritt das Gesundheitswesen praxisnah und zielführend beim Vorgehen gegen Kindesmisshandlung mit einzubinden.
Die unverändert hohe Zahl getöteter und misshandelter Kinder in Deutschland – auch in NRW – unterstreicht die Wichtigkeit hier zeitnah Verbesserungen zu erzielen.