“Düsseldorf (dpa/lnw) – Der Landtag in NRW lockert die Schweigepflicht für Ärzte, die bei jungen Patienten auf einen Missbrauchsverdacht stoßen. Ein neues Gesetz erlaubt es den Medizinern, sich mit Kolleginnen und Kollegen über den jeweiligen Fall auszutauschen.”
Wie es im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen heißt, ist es Ärztinnen und Ärzten bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung bisher grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern – und damit der eventuellen Täter – mit Kollegen zu besprechen. Das neue Gesetz soll hier Rechtssicherheit geben. Sind die Kollegen sich einig, dass es einen klaren Verdacht auf Missbrauch gibt, könnte der Arzt dann das Jugendamt kontaktieren. Möglich wird das neue Landesgesetz durch neue Vorgaben des Bundes.
Christina Schulze Föcking, Kinderschutz-Sprecherin der CDU-Fraktion, sagte dazu: «Unser Gesetzentwurf ist ein Paukenschlag für den Kinderschutz in NRW. Wir setzen damit das um, was Mediziner und Kinderschützer schon lange fordern und durch den neuen Bundesrahmen endlich möglich wird.» Ein Arzt sei somit auch nicht allein mit der Entscheidung, ob und wie er eingreifen muss.
Marcel Hafke, familienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, verwies zudem auf das Phänomen des «Ärztehoppings»: Durch den bewusst ständigen Wechsel von Kinderärzten würden gefährdete und betroffene Kinder und Jugendliche oft zu spät auffallen. Auch hier könnten sich Ärzte untereinander besprechen – wodurch Kindern und Jugendlichen frühzeitig geholfen werden könne.“
Für diese Regelung hatte sich RISKID in den vergangenen Jahren auf der Bundes- und Landesebene eingesetzt und dafür gekämpft, die bisherige absurde Rechtssituation zu ändern. Bisher konnten Sorgeberechtigte und potentielle Misshandler, die engen Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes dazu benutzen, ihren Missbrauch und ihre Misshandlungen an Kindern zu vertuschen. Eine Öffnungsklausel im gerade durch die Bundesregierung verabschiedeten KJSG (Kinder und Jugendstärkungsgesetz) erlaubt es jetzt den Bundesländern, diese absurde Rechtssituation zu beenden. Ärzte wird ermöglicht frühzeitiger Kindesmisshandlungen festzustellen oder auszuschließen. Ein Meilenstein beim Kinderschutz!
Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes durch den Landtag NRW am 23.März 2022 übernimmt NRW eine Vorreiterrolle. Jetzt müssen die anderen Bundesländer folgen.
ZDF Beitrag | Pressemitteilung
Rheinland-Pfalz ist dem Beispiel NRW gefolgt und hat als nächstes Bundesland den ärztlichen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung und Missbrauch durch Änderungen im Heilberufsgesetz ermöglicht Darauf haben sich Regierung und Opposition in RLP verständigt
HeilBerG NRW §32
Gesetzänderung im Heilberufgesetz
Bayern hat als nächstes Bundesland den interkollegialen Ärzteaustausch im bayerischen Gesundheitsdienstgesetz verankert. um seine Kinder bei Kindesmissbrauch und Misshandlung besser zu schützen. Seit 1.August 2023 können sich Ärztinnen und Ärzte bei Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung untereinander informieren und das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen. RISKID vernetzte Ärzte können in Bayern jetzt auf sicherer Rechtsgrundlage zukünftig Kindesmisshandlungen und Kindesmissbrauch frühzeitiger feststellen und damit betroffenen Kindern besser helfen, aber auch Eltern vor nicht gerechtfertigten Meldungen an die Jugendhilfe schützen. Damit hat ein weiteres Bundesland eine langjährige Forderung von RISKID praxistauglich umgesetzt.