Was heißt RISKID ?

RISKID als geschützer Begriff war zu Beginn die Abkürzung für das Pilotprojekt RISIKOKINDERINFORMATIONSSYSTEM DUISBURG.

Seitdem sich 2008 weitere lokale RISKID Netze außerhalb Duisburgs etablierten stand die Abkürzung allgemein für RISIKOKINDERINFORMATIONSDATEI.

Seit Dezember 2010 mit der Möglichkeit zur bundesweiten Anwendung steht RISKID für: RISIKOKINDERINFORMATIONSSYSTEM Deutschland

Seit Juli 2012 können sich Ärzte direkt über diese Website mit RISKID vernetzen.

Wie ist RISKID entstanden ?

2005 ermittelte die Duisburger Kriminalpolizei wegen 5 getöteter Kinder. 2 Fälle waren besonders tragisch:

ein Säugling verstarb im Alter von 6 Monaten nach längerer Misshandlung und weil die Eltern es verhungern ließen.

Das andere Opfer war ein 4 Jahre altes Mädchen, das über einen langen Zeitraum gequält worden war, bis es zuletzt verhungert und verdurstet seinen zahlreichen Verletzungen erlag.

Beide Kinder verstarben in einem Alter, in dem für sie die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung U5 bzw. U8 vorgesehen war, zu denen die Kinder natürlich nicht gebracht wurden.

Die Duisburger Kinder- und Jugendärzte in Klinik und Praxis kamen nach Arbeitsgesprächen mit der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei, der Rechtsmedizin in Duisburg zu zwei Schlussfolgerungen, wie man konkret und möglichst schnell eine Verbesserung der Situation erzielen könne:

Erstens: Überprüfung der U-Untersuchungen beim Kind

Dies wurde inzwischen von der Politik aufgegriffen und seit Nov. 2007 in NRW und in den übrigen Bundesländern realisiert.

Zweitens: RISKID:

Ein dateibasiertes Informationssystem für Kinder- und Jugendärzte, insbesondere um dem häufig praktizierten „doctorhopping“ d.h. dem gezielten Arztwechsel von Erwachsenen, die ihre Kinder misshandeln, zu begegnen und den innerärztlichen Informationsaustausch (interkollegiale Information) über gefährdete Kinder zu verbessern.

Wer hat Zugriff auf das RISKID Informationssystem ?

Nur registrierte Ärzte, die Kinder behandeln: keine Behörden wie z.B. Jugendamt, Polizei, etc.

Wie funktioniert RISKID im Prinzip ?

RISKID dient dem formationsaustausch zwischen Ärzten, mit dem Ziel frühzeitig eine fundierte Diagnose im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch/-Misshandlung zu stellen.
(Nachweiss oder Ausschluss von Kindesmisshandlung ICD 10 T 74.0-3 ff )
Dadurch wird betroffenen Kindern frühzeitiger geholfen und Eltern werden vor nicht gerechtfertigten Meldungen an öffentliche Behörden geschützt.

Dazu wird zwischen den RISKID angeschlossenen Ärzten praktisch wie in einer virtuellen Gemeinschaftspraxis ein Informationsaustausch gepflegt.

Ist RISKID mit anderen Institutionen vernetzt ?

Institutionen haben keinen Zugriff auf das RISKID Informationssystem. Auskünfte an Institutionen wie z.B. das Jugendamt erfolgen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Ist es notwendig den Datenaustausch mit Institutionen wie z.B. Jugendamt, Gesundheitsamt etc. zu verbessern ?

Ein besserer Austausch von Daten zwischen Kinder behandelnden Ärzten und Jugendamt, Gesundheitsamt, ist notwendig. Dazu muss die Politik die notwendigen gesetzlichen Normierungen schaffen.

Ärzten lediglich eine Meldung ans Jugendamt zu erleichtern ist keine zielführende Lösung, solange sich diese nicht vorher mit ihren ebenfalls der Schweigepflicht unterliegenden Kollegen über ihre Befunde bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen.

Nach aktueller Rechtslage ist dies nach wie vor durch die im Strafgesetzbuch festgeschriebene Schweigepflicht verboten. (§ 203 StGB, Schweigepflichtparagraph).

NRW hat als erstes Bundesland die RISKID-Forderung aufgegriffen und die erforderliche Gesetzesänderung im März 2022 im Heilberufsgesetz verankert. Im Dezember folgte als zweites Bundesland RLP.

Bei den übrigen Bundesländern steht diese Regelung nach wie vor noch aus.

Welche Rechtsnormen ( Datenschutz ) sind für RISKID zu beachten ?

Zu beachten sind §28 des BDSG, ferner §9 der ärztlichen Berufsordnung und vor allem 203 StGB. Lediglich der Notstandsparagraph § 34 StGB gibt Ärzten die Möglichkeit eine Kindesmisshandlung zu melden, wenn die Diagnose feststeht.

Wie viele Ärzte sind schon bei RISKID vernetzt ?

Beim Duisburger RISKID Pilotprojekt waren alle Duisburger Kinder- und Jugendarztpraxen, zwei Kinderkliniken, ein Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) und ein hämatologische Labor miteinander vernetzt.

Daneben hatten einzelne Regionen u. Städte in Deutschland das Duisburger Modell als Insellösung übernommen. Ab 2011 besteht die Möglichkeit für alle interessierten Ärzte im gesamten Bundesgebiet, sich RISKID anzuschließen. Schwerpunkt der Vernetzung ist das westliche NRW.

Wer wartet und verwaltet RISKID ?

Für den technischen Bereich gibt es einen Administrator. Die Patientendaten verwaltet jeweils der einstellende Arzt. Dieser ist auch weiterhin für die Daten dieses Patienten verantwortlich. Das System ist so konzipiert, dass nur der einstellende Arzt seine Patienten verwalten kann: d.h. Patienten ins System einstellt und entfernt, Informationen ergänzt oder Änderungen vornimmt. Der IT- Bereich wird von einem spezieller IT-Experten gepflegt u. geprüft, um den datenschutzrechlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Daten werden auf Servern eines Rechenzentrums gespeichert.

War RISKID schon erfolgreich?

Nach den Rückmeldungen der am Duisburger Pilotprojekt beteiligten Kinderärzte: ja

Es ist immer schwer etwas zu beurteilen, was nicht eingetreten ist und warum es nicht eingetreten ist.

Fallbericht aus der Praxis K.S. in Duisburg: „In einem konkreten Fall konnten wir durch RISKID frühzeitig eine Misshandlung bei der Neuvorstellung eines Kleinkindes zum Impfen feststellen, nachdem der vorbehandelnde Arzt den Patienten als Risikokind in die Datei eingestellt hatte.

Der Fall war letztendlich so gravierend, dass das Kind zunächst durch eine Klinikeinweisung vor weiteren Misshandlungen in Sicherheit gebracht wurde.

In diesem Fall ermittelte die Kriminalpolizei als mutmaßlichen Täter den neuen Lebenspartner der Mutter. Nach Inhaftierung des Täters fand die Mutter die Kraft sich von diesem Mann zu trennen, dem sie sich bis dahin hilflos ausgeliefert fühlte. Mit Unterstützung des Jugendamtes betreut sie anschließend weiterhin ihr Kind.

Wieso reicht es nicht aus, wenn Ärzte sich anonym über Patientenbefunde austauschen ?

Gegenseitige Beratung und Erfahrungsaustausch zwischen Ärzten bei unklaren Befunden in anonymisierter Form wird schon immer und häufig praktiziert. Sie ist auch Bestandteil von Fortbildungsveranstaltungen.

Bei der alltäglichen ärztlichen Patientenversorgung wird z.B. von der Möglichkeit Gebrauch gemacht anonymisierte Fotodokumentationen einem Rechtsmediziner per e-mail zu schicken: z.B. bei ungeklärter Fragestellung, ob eine körperliche Misshandlung vorliegen könnte.

Bei RISKID geht es darum zu verhindern, dass Befunde insbesondere durch Arztwechsel ( doctorhopping ) verloren gehen, die in ihrer Gesamtheit die ärztliche Diagnose Kindesmisshandlung ergeben hätten.

Werden in RISKID auch Eltern eingestellt ?

Nein, RISKID ist keine Täterdatei. Es werden auf Grund ärztlicher Befunde gefährdete Kinder erfaßt, bei denen der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung bisher noch nicht sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden konnte. Die Klärung eines noch unklaren medizinischen Sachverhalts durch die beteiligten Ärzte schützt auch Eltern vor leichtfertigen, nicht berechtigten Meldungen an die Jugendhilfe.

Führt RISKID nicht zu einem Vertrauensverlust und schliesslich dazu, dass Eltern nicht mehr zum Arzt gehen?

Erfahrungen aus dem Duisburger RISKID Pilotprojekt (2007-2011) und über 30 Jahre Erfahrungen bei mit den U-Untersuchungen (gelbes Vorsorge-Heft, Version bis 1. Sept.2016) lassen dies nicht erkennen:

In diesem Heft  informierte bis 2016 der Geburtshelfer den Kinderarzt nach der Geburt im Rahmen der U1 im Ankreuzverfahren über Risiken bei der Mutter für das Neugeborene:
ob die Mutter Fertilitätsbehandlungen, Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen hatte, ob sie suchtkrank war, einen Migrationshintergrund hatte, sich in wirtschaftlichen Problemen befand oder psychisch krank war usw.

In diesem langen Zeitraum haben Risikomütter weder die Geburtskliniken auffällig häufig gemieden oder heimlich entbunden.

Zahlreiche aktuelle – auch das vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufenen Früherkennungsprogramm (Frühe Hilfen) zum Kinderschutz – gehen davon aus, Risikomütter und Risikokinder bereits in der Schwangerschaft zu erkennen und sie nach der Geburt unterstützend zu begleiten.

Dies wäre nicht sinnvoll, wenn sich Risikomütter, um ihre Situation zu verschleiern, wegen der bereits stattfindenden Information zwischen den beteiligten Ärzte (Geburtshelfer und Kinderärzte) nicht mehr zur Schwangerschaftsvorsorge oder zur Geburt in einer Klinik einfinden würden!

Zusätzlich bietet die vorgesehene Überprüfung der U-Untersuchungen durch öffentliche Stellen, dass Kinder die ihnen nach SGB V zustehende Früherkennungsuntersuchung und Impfungen auch tatsächlich erhalten haben, Gewähr dafür, dass Risikokinder an ärztlichen Versorgungsstrukturen angebunden bleiben.

Wieso hat RISKID Probleme mit dem Datenschutz ?

RISKID erfüllt die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
RISKID hat ein Problem mit der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) !
Dies ist betrifft das grundsätzliche Problem, dass Ärzte sich nicht wie bei allen übrigen Erkrankungen auch bei Misshandlungsbefunden entsprechend ihrer Berufsordnung austauschen dürfen. Dafür ist die Erlaubnis der potentiellen Misshandler erforderlich.
RISKID kämpft dafür, dass sich dies ändert und fordert dafür eine gesetzliche Regelung.

Hilft eine erleichterte Meldemöglichkeit für Ärzte ans Jugendamt das Problem zu lösen?

Dies hilft nur dann weiter, wenn Ärzte sich zuvor mit ihren eigenen Kollegen austauschen konnten, um eine Kindesmisshandlung zu erkennen oder auszuschließen. Dies ist zurzeit nur in NRW und RLP möglich, nachdem diese Bundesländer die RISKID Forderung aufgenommen und entsprechende gesetzliche Regelungen umgesetzt haben .

Jeden ungeklärten Verdacht ans Jugendamt zu melden dient weder dazu das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Eltern zu erhalten noch einen medizinischen Sachverhalt abzuklären.

Wieso braucht man RISKID und wieso reicht es nicht aus Projekte wie „Frühe Hilfen“ weiter auszubauen, damit Problemfamilien noch intensiver als bisher geholfen werden kann, um dadurch Kindesmisshandlungen zu verhindern ?

Dem Problem Kindesmisshandlung muß auf verschiedenen Ebenen begegnet werden.

RISKID ist eine Möglichkeit speziell für den ärztlichen Bereich insbesondere in der ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Neben RISKID sind keine Konzepte oder Kinderschutzprogramme bekannt, die präventiv auch bei doctor-hopping Kindesmisshandlungen verhindern könnten.

Die Zahl misshandelter u. getöteter Kinder bis zum heutigen Zeitpunkt, belegt, dass die bisher zum Einsatz gekommenen Maßnahmen nicht ausreichend sind.

In welcher Hinsicht unterscheidet sich jetzt die neue bundesweite RISKID Version vom ursprünglichen lokalen Duisburger Pilotprojekt ?

Bei der bundesweit zur Verfügung stehende  RISKID Version (ab 15.01.2011) wurde das ursprüngliche Duisburger Pilotprojekt den Vorgaben des Rechtsgutachtens zu RISKID folgend (Prof. Dr.Stefan Huster, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Öffentliches Recht II: Staats- und Verwaltungsrecht mit besonderer Berücksichtigung des Sozialrechts) weiterentwickelt:

 Fazit des Gutachters:
“….Gelingt es aber, die entsprechende Datenbank gesetzlich so auszugestalten, dass nur Verdachtsfälle aufgenommen werden und insbesondere persönlichkeitssensible Daten nur unter den Kinderärzten ausgetauscht werden, die mit einem konkreten Fall befasst sind, stehen der Einrichtung einer derartigen Datenbank angesichts des hohen Ranges des Lebens und der Gesundheit der Kinder keine grundsätzlichen Bedenken entgegen.

Es liegt daher in der politischen Entscheidung des Gesetzgebers, ob und – im Rahmen der genannten Vorgaben – inwieweit er im Sinne des Kindeswohls den Kinderärzten eine derartige Möglichkeit des Informationsaustausches zur Verfügung stellen will…”

RISKID ist ein Informationssystem ausschließlich für Ärzte. In welcher Form der konkrete Informationsaustausch an seinen ärztlichen Kollegen erfolgt entscheidet jeweils der informierende Arzt.
Bei RISKID kann dies entweder elektronisch oder wie bisher zwischen Ärzten üblich per Fax, Arztbrief oder auch telefonisch erfolgen.

Beide Ärzte sind dabei mit einem konkreten gemeinsamen Patienten befaßt, kein RISKID Teilnehmer erhält einen Überblick/ Informationen über weitere Patienten des RISKID Systems die er nicht selbst behandelt.

Die Politik steht in diesem Zusammenhang nach wie vor in der Pflicht eine gesetzliche Regelung zu schaffen, damit überhaupt ein Informationsaustausch zwischen Ärzten bei V.a. Kindesmisshandlung möglich wird, denn gegenseitige Information ist auch weiterhin durch den § 203 STGB (Schweigepflichtparagraph) nicht ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten (möglicherweise Täter) möglich.

Im Sinne des Kinderschutzes eine absurde Rechtsituation.

Als erste Bundesländer haben 2022 NRW und RLP das Heilberufsgesetz geändert und den ärztlichen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen auf Kindesmisshandlung ermöglicht.

Wie haben Verbände, Institutionen und die Politik auf die Forderungen von RISKID bisher reagiert?

Die Forderungen von RISKID finden breite Unterstützung. Beispielhaft seien der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Ärztekammern in NRW, die Bundesärztekammer (BÄK), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), sowie die parteiübergreifende Unterstützung durch die Landespolitik in NRW erwähnt. Nicht unerwähnt bleiben sollen aber auch Blockierungen durch Institutionen, die diese Forderungen als unzulässige Einmischung des Medizinbereichs in den Kompetenzbereich der Jugendhilfe wahrnehmen.

Die am 10. Juni 2021 im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerte Öffnungsklausel, ermöglicht es den Bundesländern den ärztlichen Informationsaustausch auf der Landesebene zu regeln. NRW hat als Vorreiter dies beispielhaft aufgegriffen und im Heilberufsgesetz (HeilBerG §32) geregelt. Als weiteres Bundesland hat RLP dies seit Dez.2022 im Heilberufsgesetz ermöglicht.