Die Rolle des Kinder – und Jugendarztes in der ambulanten Versorgung.

Die Summe von Einzelbefunden führt zur Diagnose. Aufgabe von Ärzten, insbesondere von Kinder und Jugendärzten ist es, die oft zunächst diskreten Anzeichen von Kindesmisshandlung schon frühzeitig zu erkennen, richtig zu deuten, um dann entsprechend zu reagieren.

Kinder- und Jugendärzten in der ambulanten Versorgung kommt eine Filterfunktion zu: durch ihre spezielle Kenntnis von familiärem Umfeld, den häufigen Kontakten bei Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, und Erkrankungen sind sie die Arztgruppe, die schon sehr früh Kenntnisse einer möglichen Kindeswohlgefährdung erhält.

Der Kinder- und Jugendarzt wird danach abgestuft bei leichten Fällen beratend eingreifen, Hilfsangebote machen (Familienhebamme, Jugendamt). In schweren Fällen das Kind in Sicherheit bringen, es stationär einweisen und Kontakt mit der Rechtsmedizin und Polizei aufnehmen.

Der Rechtmediziner kann mit seinem Spezialwissen wesentlich zur Klärung eines speziellen med. Sachverhalts im einem bereits bekannt gewordenen konkreten Einzelfall beitragen (Beweise für Strafverfolgung oder Entlastung des Beschuldigten). Er bedient sich dabei zusätzlich spezieller Untersuchungsmethoden, kann Verletzungsgeschehen rekonstruieren und damit den geschilderten Verletzungsvorgang untermauern oder widerlegen.

Kinderschutzambulanzen
In Kinderschutzambulanzen/-Gruppen werden weitere ärztliche Spezialisten zur Klärung des Sachverhalts mit hinzugezogen: neben klinisch tätigen Kinder- und Jugendärzten, z.B. Kindergynäkologen, Kinderchirurgen, Kinder- und Jungendlichen Psychiatern, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten.