Ehrenamtliche Betreuung durch RISKID e.V.
Hardware: Rechenzentrum für med. Datenverarbeitung Kamp OB
Software: RScase , Betreuung durch Rola Security Solutions, T-Security Systems (Dt. Telekom)
In RISKID werden Kinder eingestellt, bei denen wegen u.g. Diagnosen ärztlicher Informationsaustausch zum Ausschluss oder Nachweis dieser Diagnosen erforderlich ist.
Ablauf:
Dazu wird ein betroffener Pat. in das RISKID System eingestellt (Containerprinzip).
Jeder teilnehmende Arzt ( Institution, KH, Praxis) stellt seinen Risikopatienten in einen Datencontainer:
Jeder Arzt hat nur Einblick und Übersicht über seine eigenen Patienten in seinem Datencontainer.
Ein Informationsaustausch findet nur zwischen den Ärzten statt, die konkret einen gemeinsamen Pat. behandeln.
Die Identifikation eines RISKID-Kindes erfolgt über seinen Namen und das Geburtsdatum
Beispiel:
Pat. xy aus Praxis A stellt sich in Klinik B. vor. Der behandelnde Arzt in Klinik B macht eine Anfrage an RISKID, ob dieser für ihn neue Pat. xy dort gelistet ist. Ist dies der Fall, erscheinen als Suchergebnis die Adressdaten des Arztes A auf dem Monitor.
Klinik B nimmt Kontakt auf zu Praxis A. Beide Ärzte können ihre Befunde und Diagnosen austauschen. Das Ergebnis dieser Fallbesprechung bestimmt das weitere Vorgehen.
Häufig nachgefragt:
- Kein Arzt hat einen Überblick und Kenntnis über alle sonstigen in RISKID eingestellte Patienten
- In RISKID werden keine Patienten Daten wie Krankheitsverläufe, Laborergebnisse, Rö-Bilder etc. gespeichert.
- RISKID funktioniert unabhängig von der jeweiligen in einer Einrichtung vorhandenen IT Technik und Software und ist kompatibel mit allen vorhandenen IT-Einrichtungen
- aufgrund der unbefriedigenden rechtlichen Situation für Ärzte im Zusammenhang mit der Diagnostik von Kindesmissbrauch/Misshandlung wird bis auf weiteres ein von der AEKNO entworfene Einwilligungserklärung von allen Sorgeberechtigten eingeholt.
Schlussfolgerung für einen besseren Kinderschutz:
Ärzte, die Kinder behandeln, müssen für einen besseren Kinderschutz effektiver eingebunden werden. Der Bericht der Regierungskommission NRW und das Rechtsgutachten der Landesregierung NRW fassen zusammen, welche wichtigen Schritte umgesetzt werden müssen.
1. Der ärztliche Informationsaustausch zwischen Ärzten bei V.a. Kindesmisshandlung muß praxistauglich ermöglicht und geregelt werden. Ärzte sollten deshalb wie nachfolgend formuliert miteinander kommunizieren können:
„Zur Vorbereitung oder zum Ausschluss einer Meldung an die Jugendhilfe nach § 4 KKG können Ärzte und Ärztinnen, die diese Kinder behandeln, sich entsprechend § 7 und § 9 der MBO der BÄK über Befunde und Diagnosen gegenseitig informieren, um dadurch festzustellen oder auszuschließen, ob gewichtige Anhaltspunkte nach § 4 KKG für eine Meldung an die Jugendhilfe vorliegen. Ein vorheriges Einverständnis von Sorgeberechtigten ist hierfür nicht erforderlich.“
2. Der Ausbau von ärztlichen elektronischen Informationsplattformen wie z.B. RISKID sollte unterstützt werden (s. Bericht der Regierungskommission S.5 und S.6). Dies kann Ärzten, die Kinder behandeln, helfen durch Zusammenführen bisher erhobener Befunde Kindesmissbrauch früher zu erkennen oder auszuschließen.
Juristische Grundlagen (Rechtsgutachten der NRW Landesregierung) :
Die aktuelle Überarbeitung des SGB VIII durch das Bundesfamilienministerium ist eine gute Möglichkeit, um den Informationsaustausch für Ärzte endlich zu normieren.
Leider ist dies bisher in den Entwürfen nicht enthalten !
Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung, Überforderung spielen sich oft hinter verschlossenen Türen ab, wie der Präsident des BKA Holger Münch anläßlich der Bundespressekonferenz zur Kriminalstatistik am 10.Mai dieses Jahres feststellte. Eine Chance besteht für diese Kinder immer dann, wenn sie diesen geschlossenen Raum bei öffentlichen Terminen verlassen können: KiTa, Kindergarten, Schule. Auch Arztbesuche sind dafür eine gute Gelegenheit.
Als außenstehende Dritte, können Ärzte bei Vorsorgen, Impfungen und Erkrankungen, auf professioneller Basis rechtzeitiger Kindesmissbrauch/- Misshandlung/Vernachlässigung aufdecken oder ausschließen.
Tab. 1 Das RISKID-Projekt in der Übersicht
Rechtsstatus: ehrenamtliche Betreuung durch den gemeinnützigen Verein RISKID e.V.
RISKID- Ziel: Vernetzung von Ärzten zum interkollegialen Informationsaustausch bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung – Instrument gegen „doctor hopping“
Teilnehmer: Jeder Arzt in Deutschland kann sich bei RISKID vernetzen
Datenschutz: Die Vorgaben des Landesdatenschutzes NRW wurden ins RISKID Konzept übernommen. Ärztliches Handeln erfolgt auf der Basis der ärztlichen Berufsordnung (MBO). Wegen Rechtsunsicherheiten wird mit einer von der AEKNO entworfenen Einwilligungserklärung aller zur Behandlung kommenden Sorgeberechtigten gearbeitet.
Kompatibilität: RISKID ist mit jeder Praxis/Kliniksoftware kompatibel – keine Beeinflussung
Kosten: Die Vernetzung mit RISKID und weitere Teilnahme sind kostenlos
Sicherheit: Hoher Sicherheitsstandard durch Zertifizierung und Anschluss an ein Rechenzentrum mit Spezialisierung auf den Betrieb medizinischer Systeme
Datenhoheit: jeder mit RISKID vernetzte Arzt bleibt bis zum Informationsaustausch Herr über seine medizinischen Daten und bestimmt Art und Umfang der Informationen an einen ärztlichen Kollegen
Auszeichnung: 2009 wurde den Initiatoren von RISKID für ihr Kinderschutzprojekt der Ehrenpreis „Bul le mérite“ vom Bund Deutscher Kriminalbeamten BDK verliehen.