Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ übergibt Zwischenbericht zum Schutz vor Kindesmissbrauch
Wolfgang Bosbach und Dr. Robert Orth stellen Ministerpräsident Armin Laschet und stellvertretendem Ministerpräsidenten Dr. Joachim Stamp Handlungsempfehlungen für besseren Schutz vor Kindesmissbrauch vor:
Besonders relevant war dabei die Expertise von Heinz Sprenger, 2. Vorsitzender von RISKID e.V. welcher in seiner Dienstzeit als Polizeibeamter zahlreiche Tötungsdelikte an Kindern bearbeitet hat. Der Kinderschutz war für ihn, auch nach Eintritt in den Ruhestand, ein Herzensanliegen, für welches er sich bis zu seinem Tode im April dieses Jahres ehrenamtlich einsetzte.
IV.Handlungsempfehlungen
1. Verstärkung der Frühwarnsysteme
Um ein frühzeitiges Erkennen von Gefährdungssituationen für Kinder zu begünstigen, empfehlen sich neben einer verbesserten Personalausstattung der beteiligten Behörden folgende Maßnahmen:
a) Einführung eines interkollegialen Ärzteaustauschs und einer Verdachtsfalldatenbank
Bei bestimmten Verletzungsbildern ist medizinische Erfahrung notwendig, um Misshandlungsspuren von Unfallfolgen zu unterscheiden.
Um eine ausreichende Erfahrung bei der Begutachtung sicherzustellen, müssen sich Ärzte untereinander austauschen können, um zu einer gemeinsamen Diagnose zu kommen.
Ein direkter Austausch wird durch § 203 StGB (ärztliche Schweigepflicht) und den Datenschutz jedoch erschwert.
Das Kinderschutzgesetz ermöglicht es dem Arzt zwar bei „gewichtige(n) Anhaltspunkte(n) für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen“ und wenn ein Hinwirken auf Hilfe bei den Betroffenen aussichtslos ist, das Jugendamt zu benachrichtigen. Ein direkter Austausch zwischen den Ärzten jedoch ist nicht erlaubt.
Außerdem ist die Schwelle für die Übermittlung an das zuständige Jugendamt mit „gewichtigen Anhaltspunkten“ zu hoch angesetzt und verhindert dadurch, die Erkenntnis weniger gewichtiger Umstände zu „gewichtigen Anhaltspunkten“ zu verdichten.
Bei einem Austausch zwischen den Ärzten würde es ja gerade darum gehen, „kleinere“ Anhaltspunkte zu „gewichtigen“ Anhaltspunkten zu verdichten.
Eine Regelung, die einen solchen internen Austausch gestattet, ist daher notwendig.
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung enthält eine entsprechende Absichtserklärung:
„Zur Verbesserung des Kinderschutzes werden wir den interkollegialen Ärzteaustausch zur Verhinderung von doctor-hopping und Gewalt gegen Kinder ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit geben.“5
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