Willkommen in unserem FAQ-Bereich. Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um unser Programm und unser Engagement gegen Kindesmisshandlung. Unser Ziel ist es, betroffenen Kindern und ihren Familien zu helfen, Aufklärung zu schaffen und einen sicheren Raum für Unterstützung und Prävention zu bieten. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir sind für Sie da.
Gemeinsam setzen wir uns für eine Welt ein, in der jedes Kind sicher und geschützt aufwachsen kann.
RISKID ist ein geschützter Begriff. Anfänglich stand die Abkürzung für das Pilotprojekt Duisburger Kinderärzte: RISIKOKINDERINFORMATIONSSYSTEM DUISBURG.
Als sich ab 2008 weitere lokale RISKID Netze außerhalb Duisburgs etablierten stand die Abkürzung allgemein für: RISIKOKINDERINFORMATIONSDATEI.
Seit der digitalen Umgestaltung der Informationsplattform für ihren bundesweiten Einsatz steht die Abkürzung RISKID für RISIKOKINDERINFORMATIONSSYSTEM Deutschland
2005 ermittelte die Duisburger Kriminalpolizei wegen 5 getöteter Kinder.
Die Duisburger Kinder- und Jugendärzte in Klinik und Praxis, zusammen mit der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei und der Rechtsmedizin kamen nach Analyse der Fälle zu zwei Schlussfolgerungen, wie man zukünftig konkret und möglichst schnell eine Verbesserung der Situation erzielen könnte:
1. Kontrolle: der U-Untersuchungen bei Kindern.
2. RISKID: ein digitales Informationssystem für Kinder- und Jugendärzte. Damit soll dem häufig praktizierten „doctorhopping“ d.h. dem gezielten Arztwechsel zur Verschleierung von Kindesmissbrauch begegnet werden. Der innerärztliche Informationsaustausch (interkollegiale Information) über gefährdete Kinder sollte mit RISKID verbessert werden.
Beim Kinderschutz ist es wichtig trennscharf mit den o.g. Begrifflichkeiten umzugehen, damit keine Missverständnisse entstehen, insbesondere an der Nahtstelle Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz etc.
Im Medizinbereich haben wir es mit englischsprachigen WHO- Diagnosen im ICD 10 zu tun. Gleichgültig, ob es sich ursächlich um körperliche, psychische, sexuelle oder sonstige Misshandlungen handelt. Als deutschsprachige Diagnose ist dies dann vom englischen „ „abuse“ abgeleitet ein körperlicher, psychischer, sexueller oder sonstiger Missbrauch. Sind diese Diagnosen gesichert, liegt von medizinischer Seite eine Kindeswohlgefährdung vor, die dann von der Jugendhilfe, Justiz, etc. weiter verfolgt wird.
Zugriff und Funktionsweise von RISKID
Nur registrierte Ärztinnen und Ärzte, sowie psychologische Psychotherapeuten, Zahnärzte und andere Fachärzte die Kinder behandeln.
RISKID dient dem ärztlichen Informationsaustausch. Das Ziel ist frühzeitig eine abgesicherte Diagnose im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch zu stellen oder auszuschließen.
(Nachweis oder Ausschluss von Diagnosen nach ICD 10 T 74.0-3 ff ).
Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung nach §4 KKG vor, werden
weitere Schritte zum Schutz der Kinder unternommen, z.B. die Jugendhilfe eingeschaltet.
Behörden und andere öffentliche nichtmedizinische Institutionen haben keinen Zugriff auf das RISKID- Informationssystem. Ärztliche Auskünfte an Behörden wie z.B. das Jugendamt erfolgen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Der IT- Bereich wird von einem speziellen IT-Experten bei RISKID gepflegt u. geprüft, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Daten werden auf Servern eines Rechenzentrums gespeichert.
Die Patientendaten verwaltet jeweils der einstellende Arzt. Dieser ist auch weiterhin für die Daten seines Patienten verantwortlich. Das System ist so konzipiert, dass nur der einstellende Arzt seine Patienten verwalten kann: d.h. Patienten ins System einstellt und entfernt, sowie Änderungen und Ergänzungen vornimmt.
Nein. Im positiven Fall einer Anfrage an RISKID werden ausschließlich die Kontaktdaten des Arztes mitgeteilt, der zu diesem Kind Gesprächsbedarf angezeigt hat.
Vorteile von RISKID
Kindesmissbrauch verläuft in vielen Fällen wie eine chronische Erkrankung über einen längeren Zeitraum, bis durch eine Eskalation der Missbrauch bekannt wird.
Durch RISKID kann frühzeitiger der Sachverhalt geklärt werden.
Kann RISKID auch Eltern vor unberechtigten Meldungen an die Jugendhilfe schützen?
Ja, durch frühzeitige Klärung des medizinischen Sachverhalts werden Eltern vor nicht gerechtfertigten Meldungen an öffentliche Institutionen und Behörden (Jugendhilfe, Polizei) geschützt.
Gegenseitige Beratung und der fachliche Austausch zwischen Ärzten bei unklaren Befunden in anonymisierter Form gehören schon immer zum ärztlichen Alltag. Sie sind auch elementarer Bestandteil bei medizinischen Fortbildungsveranstaltungen.
Bei RISKID geht es darum zu verhindern, dass Befunde insbesondere durch Arztwechsel ( doctorhopping ) bei einem konkret behandelten Kind verloren gehen, die in ihrer Gesamtheit zur ärztlichen Diagnose Kindesmisshandlung/Missbrauch geführt hätten.
Nein, RISKID ist keine Täterdatei.
Es werden auf Grund ärztlicher Befunde gefährdete Kinder erfaßt, bei denen der Verdacht auf Kindesmissbrauch bisher noch nicht sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden konnte. Die Klärung eines noch unklaren medizinischen Sachverhalts durch die beteiligten RISKID-Ärzte schützt deshalb auch Eltern vor überflüssigen und nicht notwendigen Meldungen an die Jugendhilfe.
Für diese häufige spekulative Behauptung gibt es bis heute keine sachlich begründeten Hinweise.
Während der Dauer des Duisburger RISKID Pilotprojekt (2007-2011) ließ sich keine derartige Veränderung im Verhalten von Sorgeberechtigten feststellen, dass sie z.B. Kinderarztpraxen oder Notfallambulanzen gemieden hätten.
Auch die über 30jährige Erfahrung mit der interkollegialen Information zwischen Frauenarzt und Kinderarzt bei der ersten Vorsorgeuntersuchung U1 noch im Kreissaal nach der Geburt lassen kein Vermeidungsverhalten erkennen, das in der Vergangenheit z.B. Entbindungen in Kliniken vermieden worden wären.
Bis 2016 dokumentierte dort der Frauenarzt für den Kinderarzt unmittelbar nach der Geburt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U1 und für jeden lesbar im Ankreuzverfahren in diesem Vorsorgeheft über Risiken bei der Mutter für das Neugeborene:
Die Information umfaßte z.B. ob die Mutter bereits Fertilitätsbehandlungen und Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen hatte, ob sie suchtkrank war, sich in wirtschaftlichen Problemen befand oder psychisch krank war usw.
In diesem langen Zeitraum haben Risikomütter weder die Geburtskliniken auffällig gemieden noch heimlich entbunden.
Zahlreiche Früherkennungsprogramme (Frühe Hilfen) zum Kinderschutz – gehen davon aus Risikomütter und Risikokinder bereits während der Schwangerschaft und bei der Geburt zu erfassen, um sie anschließend unterstützend zu begleiten.
Zusammenhang mit U-Untersuchungen und anderen Schutzmaßnahmen
U-Untersuchungenn sind Gelegenheiten, bei denen Kinder ihr häusliches Umfeld verlassen. und von medizinischem Fachpersonal in Augenschein genommen werden. Dies hilft, dass Kinder von Sorgeberechtigten nicht vor der Außenwelt versteckt werden können, um körperliche und seelische Auffälligkeiten zu vertuschen. Risikokinder bleiben dadurch an ärztlichen Versorgungsstrukturen angebunden. Wichtig ist die mittlerweile eingeführte Überprüfung, ob diese Vorsorgeuntersuchungen, auf die Kinder nach SGB V ein Recht haben, auch tatsächlich stattgefunden haben.
Nein.
RISKID ersetzt als digitale Informationsplattform weder Kinderschutzambulanzen/-gruppen noch rechtsmedizinische Einrichtungen etc. Die Vernetzung mit RISKID kann helfen, dass Ärzte dieser Einrichtungen mit ärztlichen Kollegen, die vorab bereits ihre Risikokinder behandelt haben auf einfachem Weg in den kollegialen Austausch treten können
Datenschutz und rechtliche Fragen
Es gibt ein grundsätzliches Problem mit der Interkollegialen ärztlichen Information im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch. Das Problem betrifft die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB)!
Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass Ärzte, sich nicht wie es bei allen übrigen Erkrankungen und Verletzungen üblich ist – und nach der ärztlichen Berufsordnung auch gefordert wird – fachlich austauschen dürfen, wenn es sich um einen konkreten Verdachtsfall von Kindesmissbrauch handelt. Dafür ist grundsätzlich zuvor das Einverständnis der Sorgeberechtigten und potentiellen Misshandler erforderlich.
RISKID kämpft dafür, dass der Gesetzgeber den ärztlichen interkollegialen Informationsaustausch losgelöst vom Einverständnis der Sorgeberechtigten rechtssicher ermöglicht.
Mittlerweile sind 6 Bundesländer der Forderung von RISKID gefolgt: Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, das Saarland und Sachsen-Anhalt haben den interkollegialen Ärzteaustausch inzwischen ermöglicht und gesetzlich geregelt. Allerdings enden die Probleme nicht an der Landesgrenze. Weitere Bundesländer müssen folgen.
Im Gegensatz zu anderen Dienstgeheimnisträgern nach §4 KKG ist die Grundlage für eine Meldung an die Jugendhilfe eine ärztliche Diagnose nach ICD 10 aus der sich die geforderten „gewichtigen Anhaltspunkte“ für die Meldung ergeben.
Ärzten nach §4 KKG lediglich eine Meldung ans Jugendamt zu erleichtern ist keine zielführende Lösung, solange sich diese nicht vorher mit ihren ebenfalls der Schweigepflicht unterliegenden Kollegen fachlich bei Verdacht auf Kindesmissbrauch ausgetauscht haben.
Reaktionen von Verbänden, Institutionen und Politik
Die Forderungen von RISKID finden breite Unterstützung. Beispielhaft seien der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Ärztekammern in NRW, die Bundesärztekammer (BÄK), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), sowie die parteiübergreifende Unterstützung durch die Landespolitik in NRW erwähnt.
Nicht unerwähnt bleiben sollen aber auch Blockierungen durch Institutionen und Verbände, die diese Forderungen und RISKID als unzulässige Einmischung des Medizinbereichs in ihren jeweiligen Kompetenzbereich wahrnehmen. 2021 konnte deshalb eine Bundesratsinitiative mit ihrer bundesweiten einheitlichen gesetzlichen Lösung im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) nicht umgesetzt werden. Mit einer Öffnungsklausel ermöglichte der Bund den Bundesländern allerdings eigene gesetzliche Lösungen zu entwickeln.