Die Gefahr einer Kindesmisshandlung wurde erstmals vom Techniker eines Telekommunikationsunternehmens ans Jugendamt gemeldet, als er die problematischen Wohn und Lebensumstände, in denen die kleine N. lebte,
während einer beruflichen Tätigkeit in der Wohnung beobachtete.
Die drogenabhängigen Lebenspartner wechselten drei mal die behandelnden Ärzte, ohne dass die behandelnden Ärzte ihre Befunde untereinander austauschen konnten, da ihnen das doctor-hopping nicht bekannt war.
Kontrolltermine zur Abklärung einer ärztlicherseits diagnostizierten auffälligen körperlichen Entwicklung wurden von den Erziehungsberechtigten nicht eingehalten.
4 Monate nach dem letzten Arztkontakt wurde das Kind von der Polizei in der Wohnung rein zufällig entdeckt.
Nachbarn hatten wegen Ruhestörung durch einen Streit der Lebenspartner die Funkstreife gerufen.
Das Kind mußte ohne Matratze auf dem Fliesenboden schlafen und erhielt als Nahrung lediglich Haferflocken.
Der ärztliche Befund:
untergewichtig, zu klein, Hautveränderungen durch Krätze, zahlreiche Blutergüsse unterschiedlichen Alters und Narben am Rücken, Armen und Beinen und Kopf. Brillenhämatom. Hämatom an den Ohrmuscheln.
Tabaksbeutelgesäß durch Unterernährung. Auch bei den Laboruntersuchungen fanden sich hinweise auf eine länger bestehende Mangelernährung.
Am rechten Fuß des Kindes fand sich eine Verbrennung:
Sie war entstanden, weil das Kind an ein Heizungsrohr gefesselt worden war.
Die kleine N. war außerdem in allen Entwicklungstufen (Sprache, Bewegung, Sozialverhalten ) deutlich entwicklungsretardiert.
Gegen die Mutter und den Lebenspartner wurde Strafanzeige gestellt und ermittelt, das Kind kam in eine Bereitschaftspflegefamilie.